Änderungen des ungarischen Steuersystems ab 2026
Umfassender Leitfaden für Unternehmer, KMU und Unternehmenssteuerzahler
Mit dem Beginn des Haushaltsjahres 2026 werden Unternehmen eine der bedeutendsten Veränderungen im Steuerumfeld der letzten Jahre erleben. Eine Kombination aus höheren Schwellenwerten, vereinfachten Verfahren, digitalen Meldepflichten und erweiterter Berechtigung für alternative Steuersysteme signalisiert einen klaren Schritt zur Erleichterung administrativer Belastungen und zur Erweiterung des Wettbewerbsumfelds für Unternehmen in Ungarn.
Diese Expertenanalyse fasst die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht zusammen, die Unternehmen, Einzelunternehmer, Zweigstellen und multinationale Konzerne ab dem 1. Januar 2026 betreffen, und hebt wichtige Überlegungen für die strategische Planung hervor.
1. Mehrwertsteuerreformen: Höhere Befreiungsschwelle und erweiterte Datenberichterstattung
Erhöhte Mehrwertsteuerbefreiungsschwelle
Eine der wirkungsvollsten Entwicklungen für Unternehmer und Kleinunternehmen ist die Anhebung der Mehrwertsteuerbefreiungsschwelle (alanyi adómentesség). Zwischen 2026 und 2028 wird das Limit in drei Phasen angehoben:
- 2026: 20 Millionen HUF
- 2027: 22 Millionen HUF
- 2028: 24 Millionen HUF
Unternehmen, deren jährliche steuerpflichtige Inlandseinnahmen unter diesen Schwellenwerten liegen, können sich dafür entscheiden, weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit zu bleiben. Dies wird voraussichtlich die Zahl der berechtigten Unternehmen erheblich vergrößern und die administrativen Verpflichtungen für kleine Dienstleister, Einzelhandelsbetreiber, Freiberufler und neue Marktteilnehmer verringern.
Praktische Auswirkungen umfassen:
- Eine Mehrwertsteuerregistrierung ist nicht erforderlich, wenn der Umsatz unter dem Grenzwert bleibt
- Weniger Meldepflichten und geringere Compliance-Kosten
- Einfacheres Cashflow-Management
- Unternehmen müssen den Umsatz sorgfältig überwachen, um Schwellenverstöße zur Jahresmitte zu vermeiden
Wichtig ist, dass die freiwillige Mehrwertsteuerregistrierung weiterhin verfügbar ist, was für Unternehmen mit erheblicher Input-MVA oder grenzüberschreitenden Transaktionen relevant sein kann.
Neue Mehrwertsteuer-Meldepflichten ab Mitte 2026
Ab Juli 2026 werden alle mit der Mehrwertsteuer registrierten Steuerzahler mit erweiterten Datenmeldepflichten konfrontiert. Nach dem neuen System müssen M-Berichte und Mehrwertsteuerzusammenfassungen nicht nur die auf Verkäufe erhobene Mehrwertsteuer berücksichtigen, sondern auch die auf Käufe abgezogene Mehrwertsteuer. Dies ermöglicht eine verbesserte Abstimmung und eine genauere Überwachung durch NAV.
Die Berichtslast und technologische Erwartungen an Buchhaltungssysteme werden insbesondere für mittelständische Unternehmen und Unternehmen mit Lieferkettenkomplexität zunehmen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Buchhaltungssoftware und Berichtsabläufe lange vor der Jahresmitte aktualisiert werden.
2. Erhöhungen der Pauschalsteuer
Die Flat-Rate-Besteuerung bleibt ein beliebtes Regime für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen aufgrund seiner administrativen Einfachheit und vorhersehbaren Berechnungen. Für 2026 verbessern zwei wichtige Reformen die Attraktivität dieser Steueroption.
Höhere Standardkostenquoten
Der allgemeine Pauschalbetrag erhöht sich wie folgt:
- 2026: 45 Prozent
- 2027: 50 Prozent
Das bedeutet, dass ein größerer Anteil der Einnahmen als Ausgabendeckung gilt, wodurch das steuerpflichtige Einkommen nach dem Personal Income Tax (PIT)-Rahmen reduziert wird. Die effektive Grenzsteuerlast für qualifizierte Steuerzahler wird entsprechend sinken.
Entlastung der Sozialbeitragsbasis für Einzelunternehmer
Die Berechnung des Pflichtbeitrags für Vollzeit-Einzelunternehmer wird mit 100 Prozent des Mindestlohns (statt 112,5 Prozent) in Einklang gebracht. Obwohl der Mindestlohn selbst steigt, bietet die strukturelle Anpassung dennoch eine Entlastung gegenüber der zuvor erforderlichen Berechnungsgrundlage. Diese Reduzierung kommt Kleinunternehmern mit moderatem Einkommen stark zugute.
Diese Änderungen senken gemeinsam die Steuer- und Beitragslast für Zehntausende von Einzelpersonen und sollten berechtigte Einzelunternehmer dazu veranlassen, zu prüfen, ob die Pauschalsteuer angesichts des prognostizierten Einkommens für 2026 weiterhin optimal bleibt.
3. Körperschaftsteuer und Vorschussregeln
Erhöhte Schwelle für die Vorauszahlungssteuer
Unternehmen mit einer jährlichen Körperschaftssteuerpflicht unter 20 Millionen HUF wechseln von monatlichen Steuervorschüssen auf vierteljährliche Verpflichtungen. Zuvor lag die Schwelle für monatliche Kredite bei etwa 5 Millionen HUF.
Diese Änderung bringt drei Vorteile mit sich:
- Verringerte Verwaltungshäufigkeit und Anmeldelast
- Bessere kurzfristige Liquiditätsbindung für Unternehmen
- Größere Vorhersehbarkeit im Liquiditätsmanagement über das gesamte Geschäftsjahr hinweg
Während größere Steuerzahler weiterhin monatlichen Vorschüssen unterliegen, unterstützt die überarbeitete Schwelle KMU erheblich während Wachstums- oder Investitionsphasen.
4. Transfer Pricing Reform und neue Dokumentationsstandards
Multinationale Unternehmen, ausländische Tochtergesellschaften und inländische Gruppen, die an Transaktionen mit verwandten Parteien beteiligt sind, müssen sich auf ein überarbeitetes Transferpreis-(TP)-Regulierungsumfeld vorbereiten. Ein neues Dekret wird voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten und den Rahmen von 2017 ersetzen.
Wichtige Änderungen bei den Anforderungen an Verrechnungspreise
- Die Dokumentation löst einen Anstieg des jährlichen Transaktionsvolumens der beteiligten Parteien von 100 Millionen HUF auf 150 Millionen HUF aus.
- Leistungen mit geringem Mehrwert innerhalb der Gruppe können von vereinfachten Berichtsanforderungen profitieren, wenn sie bestimmte operative Kriterien erfüllen (Routinefunktionen, geringes Risiko, geringer Aufschlag).
- Die Transaktionswertobergrenzen für Masterdatei-Ausnahmen steigen. Unternehmen mit konsolidierten Transaktionsmengen unter 500 Millionen HUF müssen möglicherweise keine vollständige Masteraktendokumentation erstellen.
- Akzeptable TP-Dokumentationssprachen schränken sich auf Ungarisch und Englisch ein, wodurch zuvor unter bestimmten Umständen verfügbare Flexibilität entfällt.
Diese Änderungen verringern gemeinsam die administrative Belastung für kleinere Gruppen, während die Dokumentationsdisziplin für Strukturen mit höherem Volumen erhalten bleibt.
Praktische Überlegungen
Selbst wenn Dokumentationen teilweise ausgenommen sind, müssen Unternehmen Nachweise über eine Arm’s Length-Preisgestaltung aufbewahren und prüfen, ob transaktionale Änderungen, Benchmarking-Unterstützung und interne Richtlinienupdates erforderlich sind. Die Strafen für Nichteinhaltung von TP bleiben streng, und die Häufigkeit der Prüfungen in diesem Bereich steigt weiter an.
5. Persönliche Einkommensteueranpassungen und Familienanreize
Während die Einkommensteuersätze (PIT) stabil bleiben, beeinflussen mehrere Anpassungen indirekt das Geschäftsumfeld.
Wichtige Entwicklungen sind:
- Erweiterte Familiensteuervergünstigungen für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern.
- Kinderbezogene Steuergutschriften wurden über mehrere Steuerjahre hinweg schrittweise eingeführt.
- Wechselwirkung zwischen Mitarbeiterleistungen und persönlichen Ausnahmen, die eine Neuberechnung der Arbeitgeber-Personalabteilung erfordern.
Diese Anpassungen erhöhen das verfügbare Nettoeinkommen arbeitender Familien und unterstützen den Inlandskonsum, ein positiver Treiber insbesondere für die B2C-Sektoren.
6. KIVA (Small Business Tax) wird im Umfang erweitert
Das KIVA-Regime zeichnet sich weiterhin als attraktive Alternative zur Körperschaftsteuer für Unternehmen aus, die Beschäftigung und Reinvestition priorisieren. Jüngste Reformen erweitern die Berechtigung erheblich:
- Die Einstiegsschwelle steigt auf 6 Milliarden HUF (zuvor 3 Milliarden HUF).
- Die Obergrenze für die Mitarbeiterzahl in Unternehmen wird auf 100 Mitarbeiter erhöht.
- Steuerzahler können unter KIVA bleiben, bis sie 12 Milliarden HUF Umsatz oder 200 Mitarbeiter erreichen, was ein erhebliches Wachstum innerhalb des Regimes ermöglicht.
Unternehmen, die lohnintensive Kostenstrukturen optimieren wollen, sollten den Einstieg in KIVA sorgfältig modellieren. Wichtig ist, dass Unternehmen, die in KIVA wechseln möchten, ihre Wahlen bis zum 31. Dezember vor dem Steuerjahr einreichen müssen.
7. Fortgesetzte Digitalisierung und NAV-gesteuerteBerichterstattung
Eines der übergeordneten Themen der Steuerreform 2026 ist die digitale Integration.
Wichtige Meilensteine sind:
- Verpflichtende digitale Meldung manuell ausgegebener Quittungen über tägliche RT-Datenuploads.
- Der fortgesetzte Ausbau der E-Rechnungs- und E-Reporting-Systeme, die eine Überwachung auf Transaktionsebene ermöglichen.
- Eine mehrjährige Roadmap, bei der der NAV eine größere Rolle bei der Erstellung von Steuererklärungsentwürfen und der Reduzierung von von Steuerzahlern initiierten Einreichungen übernimmt.
Für KMU und mittelgroße Organisationen wird die Investition in konforme Buchhaltungssysteme, ERP-Integrationen und automatisierte Transaktionserfassung zunehmend entscheidend.
8. Sektorspezifische und indirekte Steueranpassungen
Werbung Steuer-Wiedereinführung
Das ausgesetzte Werbesteuersystem soll ab dem 1. Juli 2026 wieder in Kraft treten. Die Steuer gilt für Verlage und Plattformen, die Werbung an ein ungarisches Publikum verbreiten, und kann auch Werbetreibende beeinflussen, die inländische Platzierungen kaufen.
Digitale Agenturen, Inhaltsplattformen und multinationale Werbetreibende sollten die potenziellen Steuerkosten, die Berechtigung für Abzüge und die grenzüberschreitenden Regeln zur Anzeigenplatzierung bewerten.
Verbrauchssteuern und indexierte Steuern
Obwohl ursprünglich für Januar geplant, wird die Indexierung bestimmter Verbrauchssteuern (Alkohol, Kraftstoff, Tabak) auf Mitte 2026 verschoben, da sie Inflation und europäische Compliance-Anforderungen widerspiegelt. Flottenbetriebe sollten zudem mit einer jährlichen Neukalibrierung der Fahrzeugsteuer rechnen.
9. Strategische Vorbereitung für 2026
Unternehmen, die sich proaktiv vorbereiten, ziehen den größten Nutzen aus neuen Chancen und minimieren gleichzeitig das Risiko. Empfohlene Maßnahmen umfassen:
Steuerstrategie
- Zulässigkeit der Modell-Mehrwertsteuerbefreiung und mögliche Auswirkungen auf B2B-Kunden
- Bewertung von Flat Rate versus traditionellen PIT-Regimen
- Bewertung der Berechtigung und des Vorteils für die KIVA-Wahl
Betriebskonformität
- Modernisierung von Buchhaltungs- und Rechnungssystemen für berichterstattungsintensive Verpflichtungen
- Bereiten Sie Lieferketten-Datenanalysen für die Mehrwertsteueränderungen im Juli 2026 vor.
- Überprüfen Sie die Feiertagspläne und die Buchhaltungskapazität vor Einreichungsfristen
Internationale Strukturplanung
- Anpassung von Transferpreis-Master- und lokalen Dateirichtlinien
- Überarbeiten intercompany-Dienstleistungsvereinbarungen neu
- Sicherstellen Sie eine ordnungsgemäße Dokumentation und Benchmarking für Transaktionen mit verwandten Parteien
Schlussfolgerung
Die ungarischen Steuerreformen 2026 sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, die Einhaltung der Vorschriften vereinfachen, administrative Prozesse modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit über ein breites wirtschaftliches Spektrum hinweg stärken. Obwohl die Vorteile erheblich sind, erfordert der Übergang Weitblick, Systembereitschaft und professionelle Unterstützung. Unternehmen, die ihre Strukturen umgehend bewerten, sind in der Lage, neue Genehmigungen zu nutzen und Compliance-Fallstricke zu vermeiden.
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