Obligatorisches Online-Gate für Unternehmen
Gemäß Gesetz CCXXII aus dem Jahre 2015 über die E-Verwaltung ist die Registrierung eines Online-Gate (auf Ungarisch „Cégkapu“) ist für jede Wirtschaftsorganisation obligatorisch in Ungarn. Die Frist für die Anmeldung ist der 1. Januar 2018. Der Zweck des Online-Gate ist eine direkte Verbindung zwischen Unternehmensorganisationen und den Behörden des ungarischen Staates.
Da ein großer Teil der Verwaltungsangelegenheiten vollelektronisch für Geschäftsorganisationen sein, das Online-Gate unterstützt eine Online-Geschäftsverwaltungsoberfläche. Mit Hilfe des Online-Gate wird papierbasierte Administration abgeschafft und Unternehmen können Kontakt mit öffentlichen Dienstleistern online, durch das Online-Gate in der Zukunft aufnehmen.
Das primäre Ziel des Online-Gate ist, eine sichere Lieferadresse aufzuzeichnen, wo der Kontakt mit den Behörden gewährleistet ist. Der Staat geht davon aus, dass das Dokument, das an das Unternehmen durch das Online-Gate geschickt wurde, dem Unternehmen offiziell zugestellt wurde und die Leistungsfristen starten.
Das Online-Gate ist auch ein elektronischer Speicherplatz für Unternehmen, wo Unternehmen auf ihre offizielle Korrespondenz in einer Hand zugreifen können. Der Administrator kann das System nutzen, um zu bestimmen, wer Dokumente an die Firma senden und empfangen kann.
Die Registrierung für das Online-Gate ist kostenlos, aber obligatorisch. Ein E-Mail-Adresse ist erforderlich und es lohnt sich, den Posteingang täglich zu überprüfen. Es wird empfohlen, eine E-Mail-Adresse nur für diesen Zweck anzulegen (zum Beispiel: online-gate@firmenname.com). Das Online-Gate ist auch für mobile Geräte optimiert, so dass Sie von mobilen Geräten aus auf Ihre Firmenkorrespondenz zugreifen können und so Ihre Nutzungsfreiheit erhöhen.
Die Registrierung kann der gesetzliche Vertreter der Organisation oder der Geschäftsführer der Firma vornehmen. Nach der Registrierung kann das Online-Gate von jeder Person verwaltet werden, die am Unternehmen arbeitet und vom Unternehmen entsprechende Berechtigung erhalten hat.
- Zur vollautomatischen Online- Registrierung am Online-Gate sind zwei Voraussetzungen erforderlich:
- a) Die Firma ist in Ungarn im Firmenbuch registriert
- b) Der Geschäftsvertreter selbst muss in seinem eigenen Namen die Registrierung mit dem Kundenportal oder mit der Telefonnummer mit Teilcode durchführen.
2. Wenn die Person, die die Registrierung vornimmt, nicht der Geschäftsführer der Gesellschaft ist, kann das Registrierungsverfahren nur durch die Genehmigung des Geschäftsführers erfolgen.
Sie können Ihre Registrierung unter https://cegkapu.gov.hu/ starten, nach Kundenportal / Telefonidentifizierung einleiten.
Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Registrierung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.