Einführung in die Einwanderungsbehörden in Ungarn
FirmaX Hungary ist Ihr zuverlässiger Partner für Einwanderungsdienstleistungen in Ungarn! Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um die Aufenthaltsgenehmigung, sowohl persönlich als auch per Fernbetreuung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir helfen Ihnen bei der Terminplanung, der Vorbereitung der Unterlagen und der Verwaltung Ihres gesamten Antragsverfahrens. Unsere einwandfreie Übersetzungshilfe gewährleistet, dass Sie sich in der ungarischen Sprache sicher bewegen und problemlos mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten können.
Ein Aufenthalt in Ungarn ist sowohl kurzfristig als auch langfristig und auf Dauer möglich.
Kurzfristiger Aufenthalt in Ungarn ist jeder geplante Aufenthalt in Ungarn von weniger als neunzig Tagen innerhalb eines Zeitraums von hundertachtzig Tagen.
Dauerhafter Aufenthalt in Ungarn jeder beabsichtigte Aufenthalt in Ungarn von mehr als neunzig Tagen innerhalb eines Zeitraums von einhundertachtzig Tagen.
Der Antragsteller kann die Erlaubnis erhalten, sich auf unbestimmte Zeit in Ungarn aufzuhalten, wenn die detaillierten Bedingungen erfüllt sind, vorausgesetzt, der Drittstaatsangehörige kennt die Bedingungen für das soziale Zusammenleben und hält sie ein.
Wenn Sie einen Aufenthalt in Ungarn planen, müssen Sie einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde stellen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Der Antrag kann persönlich oder auch online gestellt werden. Der Antrag kann auch bei der ungarischen Botschaft in Ihrem Heimatland eingereicht werden.
Wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung online beantragen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Online-Anwendung namens „Enter Hungary“registrieren. Nach einer erfolgreichen Registrierung können Sie Ihren Antrag einreichen. Falls Sie dies nicht selbst tun möchten, übernimmt FirmaX Hungary gerne den gesamten Antragsprozess und unterstützt Sie während des gesamten Prozesses.
Wenn der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, werden Sie zu einer persönlichen Anhörung bei der Einwanderungsbehörde in Ungarn eingeladen.
Natürlich stehen wir unseren Kunden während des gesamten Verfahrens zur Seite, wir beraten sie über das Verfahren und helfen beim Ausfüllen der Antragsformulare. Darüber hinaus helfen wir bei der Kontaktaufnahme mit den ungarischen Botschaften und Konsulaten in der ganzen Welt, um die Terminvereinbarung und die Einreichung der Anträge zu erleichtern.
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Wenn Sie ein Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder ein Familienmitglied sind und sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Personen, die im Besitz einer Aufenthaltskarte sind, haben auch Anspruch auf ein offizielles ungarisches Dokument, das ihre Wohnadresse bestätigt. Dies ist die ungarische Adresskarte.
Das Recht auf Daueraufenthalt wird jedem EWR-Bürger gewährt, der sich fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen im Hoheitsgebiet Ungarns aufgehalten hat. Hat ein EWR-Bürger das Recht auf Daueraufenthalt erworben, so haben auch seine Familienangehörigen das Recht auf Daueraufenthalt.
Eine Aufenthaltskarte kann einem Familienangehörigen ausgestellt werden, der ein Drittstaatsangehöriger ist, der einen EU- oder EWR-Bürger begleitet oder einem EU- oder EWR-Bürger nachzieht. Die zuständige Einwanderungsbehörde kann Personen, die von einem EU- oder EWR-Staatsangehörigen, der die Voraussetzungen für einen Aufenthalt von mehr als neunzig Tagen in dem Land, aus dem sie einreisen, erfüllt, abhängig waren oder zu seinem Haushalt gehörten, das Aufenthaltsrecht im Rahmen der Familienzusammenführung gewähren.
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Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten oder Ihre aktuelle Aufenthaltsgenehmigung verlängern möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Einwanderung durch Unternehmensgründung [Gastselbstständigkeit]
- Gastinvestor / Beschäftigung für Investitionen
- Saisonarbeitskräfte
- Einwanderung durch eemployment [Arbeitsvisum]
- Aufenthaltstitel für Gastarbeiter
- Blaue Karte EU / Nationale Karte
- Fortsetzung des Studiums oder studentische Mobilität
- Ausbildung / Trainingsprogramm / Praktikum
- Medizinische Behandlung
- Freiwilligendienst
- Familienzusammenführung
- Antrag auf ungarische Staatsbürgerschaft
- Goldenes Visum
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Golden Visum
Das Golden Visa Program ist eine besondere Art von Gastinvestorenvisum, das den Inhaber berechtigt, sich länger als neunzig Tage in Ungarn aufzuhalten und sogar eine Aufenthaltsgenehmigung für Gastinvestoren zu beantragen. Gastinvestorenvisa sind für Drittstaatsangehörige erhältlich, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
- die Einreise und den Aufenthalt in Ungarn im Hinblick auf ihre Investitionen in Ungarn von nationalem wirtschaftlichem Interesse sind und die folgenden Bedingungen erfüllen::
- ein gültiges Reisedokument;
- die erforderliche Genehmigung für die Rück- oder Weiterreise;
- Rechtfertigung des Zwecks der Einreise und des Aufenthalts;
- über finanzielle Mittel verfügen, um ihre Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts, einschließlich der Reisekosten, zu decken;
- für das gesamte Spektrum der Gesundheitsversorgung versichert sind oder die Kosten für Ihre Gesundheitsversorgung übernehmen können;
- gegen Sie keine Ausweisung oder kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot vorliegt oder Ihre Einreise oder Ihr Aufenthalt die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, die nationale Sicherheit oder die Interessen der öffentlichen Gesundheit in Ungarn nicht gefährdet;
- nicht im SIS ausgeschrieben sind und;
- der erklärt, dass er mindestens eine der nachstehenden Anlagen hält oder zu halten beabsichtigt oder über den entsprechenden Betrag der Anlage aus einer legalen Quelle verfügt.
- Verfügbare Investitionen sind die folgenden:
- Erwerb von Investmentanteilen in Höhe von mindestens 250.000,00 EUR, die von einem bei der Ungarischen Nationalbank registrierten Immobilienfonds ausgegeben werden.
- eine finanzielle Zuwendung in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR an eine Hochschuleinrichtung, die von einer öffentlichen Stiftung im öffentlichen Auftrag unterhalten wird, zur Unterstützung kreativer Aktivitäten in den Bereichen Bildung, wissenschaftliche Forschung oder Kunst.
Weitere Optionen für Drittstaatsangehörige
- Antrag auf Ausstellung einer nationalen Aufenthaltskarte
- Eine nationale Aufenthaltskarte kann Drittstaatsangehörigen erteilt werden, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer befristeten Aufenthaltskarte sind und sich vor der Antragstellung mindestens drei Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Ungarn aufgehalten haben;
- als unterhaltsberechtigter Elternteil in einer familiären Beziehung mit einem ungarischen Staatsangehörigen oder einem Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Aufenthaltsstatus oder einer Anerkennung als Flüchtling seit mindestens einem Jahr unmittelbar vor der Antragstellung gelebt haben;
- der Ehegatte eines ungarischen Staatsbürgers, eines Drittstaatsangehörigen mit langfristigem Aufenthaltsstatus oder eines als Flüchtling anerkannten Drittstaatsangehörigen, sofern die Ehe mindestens zwei Jahre vor der Antragstellung geschlossen wurde;
- ungarischer Staatsbürger war, aber die Staatsbürgerschaft verloren hat, oder der Vorfahre des Antragstellers ungarischer Staatsbürger ist oder war, oder
- minderjährige Kinder von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen oder Flüchtlingen.
- Antrag auf eine EU-Aufenthaltskarte
- Eine EU-Aufenthaltskarte für den Daueraufenthalt in Ungarn wird Drittstaatsangehörigen ausgestellt, die sich unmittelbar vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Ungarn aufgehalten haben, oder
- im Besitz einer Blauen Karte EU sind und sich unmittelbar vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Ungarn aufgehalten haben und sich auf der Grundlage einer Blauen Karte EU, einer Aufenthaltserlaubnis zu Forschungs- oder Studienzwecken mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen im Gebiet der Europäischen Union aufgehalten haben.
Für die beiden oben genannten Arten von Aufenthaltskarten gelten weitere Bedingungen. Wenn Sie sich für diese Arten von Aufenthaltskarten interessieren, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an FirmaX Hungary.
Geschäftliche Einwanderung
Bei dieser Option handelt es sich um einen Visumantrag in Ungarn auf der Grundlage einer Managertätigkeit für ein Unternehmen. Es ist möglich, Anträge als Unternehmer einzureichen und ein Geschäftsvisum zu beantragen. In dem Antrag müssen Sie Einzelheiten zu Ihren geschäftlichen Aktivitäten mit Unternehmensdokumenten, Geschäftsplänen und geplanten Immobilien angeben sowie Ihren finanziellen Hintergrund nachweisen. Außerdem muss der Antragsteller nachweisen, dass er eine Krankenversicherung hat oder über ausreichende Mittel zur Deckung der Gesundheitskosten verfügt.
Wenn Sie bereits ein ausländisches Unternehmen haben, ist die Verlegung Ihres Unternehmens nach Ungarn derzeit nicht in der Weise möglich, dass Sie lediglich die registrierte Adresse Ihres Unternehmens von einer ausländischen Adresse in eine ungarische Adresse ändern. Die Möglichkeiten bestehen darin, ein Unternehmen in Ungarn zu gründen oder zu kaufen und eine ungarische Adresse beim Company House zu registrieren.
Falls der Antragsteller aufgrund seiner geschäftlichen Tätigkeit in Ungarn bleiben möchte, sollte der Antrag Erklärungen und Unternehmensunterlagen enthalten, aus denen im Einzelnen hervorgeht, welche Tätigkeiten der Geschäftsführer ausübt und warum es notwendig ist, dass der Geschäftsführer für seine Geschäftstätigkeit in Ungarn bleibt.
Beschäftigung Einwanderung
Das wichtigste Element bei der Beantragung eines Arbeitsvisums ist ein Arbeitsvertrag mit Ihrem zukünftigen Mitarbeiter.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Dokumente, die belegen, dass sich der Antragsteller legal an einer ungarischen Adresse aufhalten kann
- Kopie des gültigen Reisepasses
- Vom Antragsteller ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Ausweisfoto
- Vereinbarung für zukünftige Beschäftigung
- Bescheinigung über die Zahlung der Verfahrensgebühr
- Übersetztes höchstes Bildungsdiplom
- Kontoauszüge zum Nachweis des erforderlichen Vermögens
Wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, kann FirmaX Ihnen auch bei der Verlängerung helfen!
Derzeit gilt es nur für die Bürger Georgiens und Armeniens.
F&A
Die Beantragung der ungarischen Staatsbürgerschaft ist generell möglich, wenn:
- der Antragsteller hat vor der Einreichung des Antrags acht Jahre lang ununterbrochen in Ungarn gelebt
- der Antragsteller nach ungarischem Recht nicht vorbestraft ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Strafverfahren gegen ihn vor einem ungarischen Gericht anhängig ist
- der Antragsteller hat einen sicheren Unterhalt und eine sichere Unterkunft in Ungarn
- der Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft die öffentliche und nationale Sicherheit in Ungarn nicht beeinträchtigt
- bescheinigt, dass der Antragsteller eine Prüfung der verfassungsrechtlichen Grundkenntnisse in ungarischer Sprache bestanden hat, oder er ist von dieser Anforderung gesetzlich befreit und bescheinigt die Kenntnis der ungarischen Sprache.
Die Beantragung der ungarischen Staatsbürgerschaft ist in folgenden Fällen möglich:
- der Antragsteller hat sich vor der Antragstellung drei Jahre lang ununterbrochen in Ungarn aufgehalten und ist nach ungarischem Recht nicht vorbestraft; zum Zeitpunkt der Antragstellung ist kein Strafverfahren gegen den Antragsteller vor einem ungarischen Gericht anhängig; Unterhalt und Aufenthalt sind in Ungarn gesichert; die Erlangung der ungarischen Staatsbürgerschaft wird die öffentliche und nationale Sicherheit in Ungarn nicht beeinträchtigen; der Antragsteller bescheinigt, dass er eine Prüfung über verfassungsrechtliche Grundkenntnisse in ungarischer Sprache bestanden hat, oder er ist per Gesetz von diesem Erfordernis befreit und bescheinigt die Kenntnis der ungarischen Sprache, wenn:
- der Antragsteller war mindestens drei Jahre lang mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet oder die Ehe endete mit dem Tod des Ehepartners, oder
- das minderjährige Kind ungarischer Staatsbürger ist, oder
- von einem ungarischen Staatsbürger adoptiert wurde und die Volljährigkeit erreicht hat, oder
- von den ungarischen Behörden als Flüchtling anerkannt wurde, oder
- der Antragsteller ist ein Staatenloser.
Sollten Sie weitere Fragen zur Einwanderung nach Ungarn haben, zögern Sie bitte nicht, uns über einen unserer Kanäle zu kontaktieren! Unser erfahrenes Einwanderungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung!
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