Höhepunkte des ungarischen Gesellschaftsrechts
Das ungarische Gesellschaftsrecht bietet einen umfassenden Rahmen für die Geschäftstätigkeit und gewährleistet Klarheit, Rechtssicherheit und Schutz für Unternehmen und Interessengruppen. Das ungarische Zivilgesetzbuch (Gesetz V von 2013) und andere spezifische Gesetze, wie das Gesellschaftsgesetz, sind an die Richtlinien der Europäischen Union angepasst und machen Ungarn zu einem attraktiven Standort für lokale und internationale Unternehmen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte des ungarischen Gesellschaftsrechts:
1. Gesellschaftsformen in Ungarn
Ungarn bietet verschiedene Unternehmensformen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, von kleinen Unternehmen bis hin zu großen Konzernen. Die Hauptgesellschaftsformen umfassen:
- Einzelunternehmen: (Egyéni Vállalkozás):
- Geeignet für Einzelpersonen, die ein kleines Unternehmen gründen.
- Unbeschränkte Haftung des Eigentümers.
- Vereinfachtes Registrierungsverfahren.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.):
- Die häufigste Form für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Erfordert ein Mindestaktienkapital von 3.000.000 HUF.
- Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Aktien (Zrt.):
- Konzipiert für größere Unternehmen.
- Erfordert ein Mindestaktienkapital von 5.000.000 HUF
- Die Anteile werden nicht öffentlich gehandelt, können aber privat übertragen werden.
- öffentlich angebotene Aktiengesellschaft (Nyrt.):
- Geeignet für Unternehmen, die öffentliche Investitionen über die Börse anstreben.
- o Das Mindestaktienkapital beträgt 20.000.000 HUF.
- Unterliegt strengen Transparenz- und Berichtsanforderungen.
- Partnerschaften (Bt. und Kkt.):
- Offene Handelsgesellschaft (Kkt.): Die Gesellschafter haften unbeschränkt.
- Kommanditgesellschaft (Bt.): Mindestens ein Partner haftet unbeschränkt, während die anderen auf ihre Einlagen beschränkt sind.
2. Gründung einer Gesellschaft
Das Gründungsverfahren in Ungarn ist unkompliziert und wird durch moderne digitale Systeme erleichtert. Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung:
- Entwurf von Satzungen:
- Muss den Namen des Unternehmens, den eingetragenen Sitz, den Tätigkeitsbereich, die Eigentümerstruktur und das Aktienkapital enthalten.
- Rechtliche Vertretung:
- Die Gründung muss mit Hilfe eines ungarischen Rechtsanwalts erfolgen.
- Eintragung beim Registergericht:
- Die Anträge werden elektronisch beim Firmengericht eingereicht.
- Das Verfahren dauert in der Regel 1-3 Arbeitstage für Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder private Aktiengesellschaften.
- Steuerliche Registrierung:
- Unternehmen müssen sich bei der ungarischen Steuerbehörde (NAV) registrieren lassen, um eine
- Steuernummer zu erhalten.
- Eröffnung eines Bankkontos:
- Die Unternehmen müssen ein ungarisches Bankkonto eröffnen und das Mindestaktienkapital einzahlen.
3. Unternehmensführung
Ungarn schreibt klare Führungsstrukturen vor, um Rechenschaftspflicht und Effizienz zu gewährleisten.
- Verwaltung:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Kft.) werden von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet.
- Aktiengesellschaften (Zrt. oder Nyrt.) müssen einen Vorstand oder einen Aufsichtsrat haben.
- Aufsichtsgremium:
- Obligatorisch für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten oder wenn dies in der Satzung festgelegt ist.
- Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung und schützt die Interessen der Aktionäre.
- Generalversammlungen:
- Die Aktionäre üben ihre Rechte in erster Linie auf Hauptversammlungen aus, auf denen wichtige Entscheidungen wie Dividendenausschüttungen, Fusionen oder Kapitaländerungen beschlossen werden.
4. Haftung und Berichterstattung
Beschränkte Haftung:
- Die Aktionäre der Kft. und der Zrt. haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft, sondern nur in Höhe ihrer Kapitaleinlagen.
- Buchhaltung und Rechnungsprüfung:
- Alle Unternehmen müssen genaue Finanzunterlagen gemäß den ungarischen Rechnungslegungsstandards führen.
- Für Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten (z. B. 300 Mio. HUF Jahresumsatz), ist eine Wirtschaftsprüfung obligatorisch.
Transparenz:
In Ungarn müssen die Unternehmen mehrere Transparenzvorschriften einhalten, um eine ordnungsgemäße Unternehmensführung und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Transparenzanforderungen gehören:
- Informationen zur Unternehmensregistrierung: Unternehmen müssen sich beim ungarischen Registergericht eintragen lassen und detaillierte Angaben machen, darunter den Namen, die Rechtsform, die eingetragene Anschrift, die Geschäftstätigkeit und die Geschäftsführer. Diese Informationen sind über das ungarische Unternehmensregister öffentlich zugänglich.
- Jahresabschlüsse: Ungarische Unternehmen müssen Jahresabschlüsse erstellen und bei der ungarischen Steuerbehörde (NAV) einreichen. Dieser muss eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang enthalten. Für kleine Unternehmen gelten vereinfachte Berichtsanforderungen, während größere Unternehmen umfangreichere Berichtsstandards einhalten müssen.
- Informationen zu Aktionären und Eigentümern: Unternehmen müssen Informationen über ihre Aktionäre und Eigentümer offenlegen. Bei Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 25 % muss das Unternehmen diese Daten den ungarischen Behörden zur Verfügung stellen. Diese Offenlegung ist wichtig für die Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und der Terrorismusfinanzierung (CFT).
- Transparenz bei wirtschaftlichem Eigentum: Im Rahmen der Verpflichtung Ungarns zur AML-Richtlinie der Europäischen Union sind Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer offen zu legen. Dazu gehören Personen, die das Unternehmen letztlich direkt oder indirekt durch Aktien oder Stimmrechte besitzen oder kontrollieren.
- Wirtschaftsprüfung und Unternehmensführung: Bestimmte Unternehmen, insbesondere solche, die bestimmte Größenschwellen erreichen (z. B. Überschreiten eines bestimmten Umsatzes, einer bestimmten Bilanzsumme oder einer bestimmten Mitarbeiterzahl), müssen einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Berichterstattung über ihre Abschlüsse beauftragen. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers muss den Aktionären des Unternehmens vorgelegt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschaffungen: Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, gelten strenge Transparenzregeln. Sie müssen Einzelheiten zu ihren Angeboten, einschließlich finanzieller Informationen, offenlegen und die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen einhalten.
- Einhaltung der Steuervorschriften: Unternehmen in Ungarn müssen ihren steuerlichen Meldepflichten nachkommen. Dazu gehört die Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen, Körperschaftssteuererklärungen und ggf. anderen Steuern wie Sozialversicherungsbeiträgen.
5. Besteuerung für Unternehmen
Ungarn bietet ein günstiges steuerliches Umfeld für Unternehmen:
- Körperschaftssteuer: ein pauschaler Steuersatz von 9 %, der niedrigste in der Europäischen Union;
- Örtliche Gewerbesteuer: wird von den Gemeinden erhoben, in der Regel zu einem Satz von 1-2 % der Nettoeinnahmen;
- Mehrwertsteuer: Normalsatz von 27 %, mit ermäßigten Sätzen von 5 % und 18 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
6. Fusionen, Übernahmen und Auflösungen
Das ungarische Recht sieht detaillierte Verfahren für Unternehmensumstrukturierungen vor:
a) Fusionen und Übernahmen (M&A):
- Unterliegt dem Zivilgesetzbuch und den EU-Richtlinien.
- Erfordert die Zustimmung der Aktionäre und die Einhaltung der Antimonopolvorschriften.
b) Freiwillige Auflösung:
- Die Anteilseigner können beschließen, das Unternehmen aufzulösen, sofern alle Schulden beglichen sind.
- Das Liquidationsverfahren umfasst die Benachrichtigung der Gläubiger und die Einreichung von Unterlagen beim Gesellschaftsgericht.
c) Unfreiwillige Auflösung:
- Unternehmen können von den Behörden wegen Nichteinhaltung von Vorschriften, Insolvenz oder Nichterfüllung von Meldepflichten aufgelöst werden.
7. Besondere rechtliche Erwägungen für ausländische Investoren
Ungarn ist Mitglied der EU, und das ungarische Gesellschaftsrecht ist für ausländische Investoren sehr günstig.
a) Keine Beschränkung für ausländisches Eigentum:
In Ungarn gibt es für die meisten Unternehmenstypen keine Beschränkungen für ausländisches Eigentum. Das bedeutet, dass ausländische Investoren ungarische Unternehmen in vollem Umfang besitzen und kontrollieren können, ohne dass ein lokaler Partner oder spezifische Beschränkungen für ausländische Beteiligungen erforderlich sind. Diese Offenheit für ausländische Investitionen ist Teil der Bemühungen Ungarns, internationale Unternehmen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen in bestimmten regulierten Sektoren, wie z. B.:
- Verteidigung und nationale Sicherheit: Ausländische Beteiligungen an Unternehmen, die in den Bereichen Verteidigung, nationale Sicherheit oder kritische Infrastruktur tätig sind, können Beschränkungen unterliegen oder bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die ungarische Regierung.
- Medien und Telekommunikation: Es kann Vorschriften oder Beschränkungen für ausländische Beteiligungen an Medienunternehmen geben, insbesondere an solchen, die in den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation tätig sind.
- Abgesehen von diesen Ausnahmen bietet Ungarn ein unternehmensfreundliches Umfeld mit keinen nennenswerten Hindernissen für ausländisches Eigentum in den meisten Branchen.
- Abgesehen von diesen Ausnahmen bietet Ungarn ein unternehmensfreundliches Umfeld mit keinen nennenswerten Hindernissen für ausländisches Eigentum in den meisten Branchen.
b) Doppelbesteuerungsabkommen:
- Ungarn hat mit über 80 Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen.
- Dieser Abschnitt wurde bereits in einem unserer anderen Artikel ausführlich behandelt.
- Um mehr über das ungarische Steuersystem zu erfahren, besuchen Sie bitte unsere Website:
https://firmaxhungary.com/services/tax-advisory-in-hungary/
c) Leichtigkeit der grenzüberschreitenden Tätigkeit:
Die EU-Mitgliedschaft erleichtert den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen im Rahmen des Binnenmarktes. Ungarn bietet aufgrund seiner strategischen Lage in Mitteleuropa, seiner EU-Mitgliedschaft und seines günstigen regulatorischen Umfelds erhebliche Vorteile für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden wollen. Zu den wichtigsten Aspekten der Erleichterung der grenzüberschreitenden Tätigkeit gehören:
EU-Mitgliedschaft: Als Mitglied der Europäischen Union profitiert Ungarn vom EU-Binnenmarkt, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen ermöglicht. Dies erleichtert den Unternehmen den Handel und die Niederlassung in anderen EU-Ländern, ohne dass sie mit Zöllen oder restriktiven Vorschriften konfrontiert werden.
Zugang zu globalen Märkten: Die Lage Ungarns bietet Unternehmen einen einfachen Zugang zu den Nachbarländern in Mittel- und Osteuropa sowie zum europäischen Markt im Allgemeinen. Die Infrastruktur des Landes, einschließlich gut entwickelter Verkehrsverbindungen (Straßen, Schienen und Flughäfen), macht es für Unternehmen einfach, grenzüberschreitende Logistik und Operationen durchzuführen.
Günstige Steuerabkommen: Ungarn hat zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern unterzeichnet, die Unternehmen dabei helfen, die Doppelbesteuerung von im Ausland erzielten Einkünften zu vermeiden und eine günstigere steuerliche Behandlung für grenzüberschreitende Tätigkeiten zu gewährleisten. Dies kann besonders für internationale Unternehmen und Investoren von Vorteil sein.
Mehrsprachige Arbeitskräfte: Die ungarische Arbeitskraft ist hochqualifiziert, und viele Menschen sprechen mehrere Sprachen, darunter Englisch, Deutsch und weitere europäische Sprachen, was die Kommunikation und Zusammenarbeit für ausländische Unternehmen in grenzüberschreitenden Projekten erleichtert.
Anreize für ausländische Investitionen: Ungarn bietet eine Vielzahl von Anreizen und Unterstützungen für ausländische Investoren, die den Prozess der Gründung grenzüberschreitender Aktivitäten erleichtern können. Dazu gehören Steuervergünstigungen, Fördermittel und Hilfe bei der Orientierung in den lokalen Vorschriften.
Rechtlicher und regulatorischer Rahmen: Das ungarische Rechtssystem ist an die EU-Standards angepasst, was Konsistenz und Vorhersehbarkeit für grenzüberschreitend tätige Unternehmen gewährleistet. Die Vorschriften des Landes sind darauf ausgelegt, den internationalen Handel und Investitionen zu unterstützen, wodurch grenzüberschreitende Transaktionen und Partnerschaften erleichtert werden.
Insgesamt machen Ungarns unternehmensfreundliches Umfeld und die starke Integration in die globale Wirtschaft das Land zu einem attraktiven Standort für grenzüberschreitende Geschäfte und bieten Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus zu expandieren.
8. Einhaltung
Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb eines ungarischen Unternehmens erfordert die Einhaltung einer Reihe von administrativen und buchhalterischen Verpflichtungen:
- Jahresabschlüsse: Unternehmen in Ungarn sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse bei der Ungarischen Steuerbehörde (NAV) und dem Handelsregister einzureichen. Bei verspäteter Einreichung können Unternehmen mit Geldbußen belegt werden, die sich nach der Dauer der Verzögerung richten, und in einigen Fällen können die Jahresabschlüsse für einen bestimmten Zeitraum nicht öffentlich zugänglich sein. Dies kann das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens bei den Interessengruppen beeinträchtigen.
- Steuererklärungen: Die verspätete Einreichung von Steuererklärungen, wie z. B. Mehrwertsteuer-, Körperschaftsteuer- oder anderen lokalen Steuererklärungen, kann zu Zinsbelastungen, Strafen oder zusätzlichen Geldbußen führen. Die Strafen werden üblicherweise auf Grundlage der geschuldeten Steuer und der Dauer der Verzögerung berechnet. Zum Beispiel können verspätete Mehrwertsteuererklärungen mit einer Geldbuße von bis zu 50 % des nicht gezahlten Steuerbetrags belegt werden, wobei Zinsen auf überfällige Zahlungen anfallen.
- Strafen für verspätete Einreichungen: Ungarn verhängt spezifische Strafen für verspätete Einreichungen, wobei die Schwere der Strafe von der Art des Berichts und der Dauer der Verzögerung abhängt. Beispielsweise kann die verspätete Registrierung von Unternehmensdaten oder das Versäumnis, Jahresberichte fristgerecht einzureichen, zu Geldbußen führen, die von einigen tausend HUF bis zu deutlich höheren Beträgen bei schwerwiegenderen Fällen reichen.
- • Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit: Wiederholte verspätete Einreichungen können zusätzliche Prüfungen durch Aufsichtsbehörden auslösen, was zu Audits oder rechtlichen Maßnahmen führen kann. Zudem können sie die Beziehungen zu Banken, Investoren und Geschäftspartnern beeinträchtigen, die verspätete Einreichungen als Hinweis auf schlechte Managementpraktiken oder finanzielle Instabilität werten könnten.
- Schonfristen und Verlängerungen: In einigen Fällen können Unternehmen eine Verlängerung oder Schonfrist für die Einreichung bestimmter Berichte beantragen, obwohl dies nicht immer garantiert ist. Es ist entscheidend, alle erforderlichen Unterlagen pünktlich einzureichen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden..
- Ruf und Vertrauen: Pünktliche Einreichungen sind ein wichtiger Bestandteil zur Aufrechterhaltung von Transparenz und Vertrauen bei Aufsichtsbehörden, Investoren und Kunden. Verzögerungen bei der Einreichung können das Ansehen und die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens negativ beeinflussen, insbesondere in wettbewerbsintensiven Branchen oder Märkten, in denen Compliance ein entscheidender Erfolgsfaktor ist.
Um Strafen zu vermeiden, ist es für Unternehmen, die in Ungarn tätig sind, unerlässlich, Fristen für Einreichungen einzuhalten, über regulatorische Änderungen informiert zu bleiben und effiziente interne Prozesse für Finanz- und Steuerberichte aufrechtzuerhalten.
Fazit
Das ungarische Gesellschaftsrecht bietet einen soliden und transparenten Rechtsrahmen für Unternehmen, der EU-konforme Vorschriften mit lokalen Anreizen kombiniert. Die Verfügbarkeit verschiedener Unternehmensstrukturen, ein rationalisiertes Gründungsverfahren und eine investorenfreundliche Politik machen Ungarn, insbesondere Budapest, zu einem attraktiven Ziel für Unternehmer und Unternehmen gleichermaßen.