Der Körperschaftssteuersatz von 10% für alle Gesellschaften
Im Sommer 2010 wurde der rekordtiefste Körperschaftssteuersatz von 10% bis zu einer Bemessungsgrundlage von HUF 500 Mio. eingeführt. Obwohl die ungarische Regierung den Steuersatz von 10% für alle Gesellschaften geltend machen wollte, konnte der von der Regierung geplante Haushaltsbudget diesen Kosten aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise, die natürlich auch in Ungarn ihren Tribut forderte, nicht ertragen. Daher unterliegen Gesellschaften mit einer Bemessungsgrundlage von HUF 500 Mio oder höher weiterhin dem standard Körperschaftssteuersatz von 19%.
Nur zwei Jahre nach der Einführung des reduzierten Körperschaftssteuersatzes hat Ungarns Ministerpräsident Viktór Orbán in einem jüngsten Interview geäussert, dass nun der 10%-ige Steuersatz für alle Gesellschaften, unabhängig von ihrer Bemessungsgrundlage, geltend gemacht werden soll. Ein exaktes Datum, an dem der Gesetzesvorschlag mit dieser Steueränderung dem Parlament vorgelegt werden soll wurde noch nicht angekündigt.