Die neue ungarische Steuerregelung im Fokus der Investoren
Durch die im Sommer 2010 verabschiedete Änderung des Steuergesetzes, wurde in Ungarn eines der weit vorteilhaftesten Steuersystemen der Europäischen Union eingeführt. Der Körperschaftssteuersatz ist von 19% auf 10% für Gesellschaften mit einem Jahresumsatz von bis zu HUF 500 Mio. (etwa EUR 2 Mio.) reduziert worden. Ab 2013 will die ungarische Regierung den reduzierten 10%igen Körperschaftssteuersatz für alle Gesellschaften grenzenlos ausweiten.
Zudem profitieren derzeit auch die Lizenzeinnahmen von einer interesanten Steuerbefreiung: nur 50% der Lizenzgebühren sind steuerpflichtig. Das bedeutet das diese einem effektiven Steuersatz von 5% unterliegen.
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