Neue Regel für die Vergabeverfahren in Ungarn
Am 21. Juli 2011 hat das Parlament hat das neue Vergabegesetz verabschiedet, das das derzeit geltende Gesetz vollständig ablöst. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Die Länge des neuen Gesetzes ist wesentlich kürzer, etwa die Hälfte des vorherigen Gesetzes. Der Grund dafür ist, dass das neue Gesetz keine detaillierte Regeln über das Vergabeverfahren enthält, sondern nur die Rahmenbedingungen des Verfahrens niederlegt. Ziel des neuen Gesetzes ist die Bekämpfung der Korruption durch vereinfachte und flexiblere Regelung und die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in dem Vergabeverfahren.
Die wichtigsten Neuregelungen und Änderungen des neuen Gesetzes werden nachfolgend zusammengefasst:
- Das neue Gesetz ändert das Regelungskonzept des alten Gesetzes, da dieser sich in der Praxis als zu kompliziert erwiesen hat. Das neue Gesetz legt nur die grundlegenden Prinzipien und Bestimmungen des Vergabeverfahrens nieder. Die detailleierte Regelungen des Verfahrens sollen in separaten Umsetzungsverordnungen geregelt werden.
- Die Bieter, die ihren Subunternehmern mehr als 10% von der aus einem schon geleisteten Vertrag stammenden vertragliche Summe schulden, werden von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ein weiterer Ausschlussgrund ist die Angage von falschen Informationen durch einen Bieter in einem vorigen Vergabeverfahren.
- Der Vergaberat wird auf Vergabebehörde umgenannt.
- Die öffentlichen Auftraggeber müssen die Vergabebekanntmachungen per E-mail abgesendet werden. Zudem sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet alle Dokumente bezüglich eines Vergabeverfahrens 5 Jahre lang aufzubewahren.
- Berufungen gegen das Ergebnis eines Vergabeverfahrens werden weiterhin von dem Vergabeentscheidungskomitee entschieden. Die Entscheidung des Komitees kann vor Gericht berufen werden.