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Genehmigungen

Wenn Sie planen, eine gewerbliche Tätigkeit in Ungarn auszuüben, bedürfen Sie in bestimmten Fällen eine Gewerbeberechtigung. Nicht nur der Baubegin erfordert die Einholung einer Baugenehmigung sondern auch bei der Eröffnung einer Bar oder eines Restaurants sowie bei der Ausübung von Geschäftstätigkeiten wie Immobilienmakler, Wertschätzer, Autovermietung oder Hotellerie ist die Zulassung durch die zuständige Behörde eine Voraussetzung.

Das FirmaX Team kann Ihnen helfen:

  1. festzustellen, ob die geplante Aktivität eine Genehmigung erfordert, und wenn ja,
  2. die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, damit Sie die nötige Genehmigung rechtzeitig erhalten.

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Immobilienprojekte

Wenn Sie planen, ein Immobilienprojekt in Ungarn zu entwickeln, ist die Einholung von verschiedenen Genehmigungen zur Ausübung einer solchen Tätigkeit obligatorisch. Vor Baubeginn des Immobilienprojektes muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Zur Erlangung der Baugenehmigung wird oftmals auch die Zustimmung der Nachbarn verlangt, ohne die die Genehmigung nicht erteilt wird. Sobald die Bauarbeiten beendet werden, muss eine Genehmigung für die Ingebrauchnahme des Gebäudes bzw. eine Bewohnbarkeitsbescheiningung eingeholt werden. Diese gelten als ein Nachweis der Behörde, das die Bauarbeiten beendet wurden und das Gebäude fertiggestellt worden ist.

Regulierte Tätigkeiten

In Ungarn ist die Ausübung von gewissen Geschäftstätigkeiten der Zulassung durch die zuständige Behörde unterworfen. Diese Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, wenn man eine Genehmigung dafür erlangt hat. Solche Geschäftstätigkeiten sind z.B. eine Kneipe, eine Bar oder ein Restaurant zu öffnen und zu betreiben. FirmaX kann Ihnen helfen festzustellen, ob zum Betrieb Ihres geplanten Business eine Genehmigung nötig ist, und, wenn es so sein sollte, kann Sie bzgl. des Genehmigungsverfahrens  beraten und Unterstützung leisten.

Betriebsbewilligung

Unabhängig von der Branche in der Sie tätig sind, wenn Sie Einzelhandelstätigkeiten ausüben, benötigt Ihr Business eine Betriebsbewilligung. Betriebsbewilligungen werden von der zuständigen Abteilung des Bürgeramts ausgegeben und weisen nach, dass man zur Ausübung des Einzelhandels zugelassen ist.

FirmaX Dienstleistungen

Die rechtzeitige Erlangung der erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen ist entscheidend, damit ein Projekt ohne Verzug beginnen kann. Unser Team hilft Ihnen bei der reibungslosen Abwicklung der Genehmigungsverfahren, so dass Sie Ihren Business wie geplant durchführen können.

FirmaX bietet Unterstützung bei:

  • der Vorbereitung des Genehmigungsantrags
  • der Einreichung des Antrags bei der zuständigen Behörde
  • der Koordination mit der zuständigen Behörde, um schnellstmöglich Ergebnisse zu erreichen
  • der Überwachung des Genehmigungsverfahrens
  • bei Baugenehmigungen, Koordination mit den Nachbarn

Haben Sie gewusst?

Kürzlich wurden die Genehmigungsverfahren in Ungarn wesentlich vereinfacht. In bestimmten Fällen genügt es, die Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden, so dass die Einholung einer schriftlichen Genehmigung nicht erforderlich ist.

Unsere Kunden über FirmaX:

“FirmaX ist ein hervorragender Dienstleister und deckt unsere gesamten geschäftlichen Bedürfnisse in Ungarn. Das Team arbeitet wirklich hart, reagiert schnell auf alle Anfragen und steht immer zur Verfügung. Sie sind profis in dem was sie machen und konnten uns daher diese Lösungen auf unsere Probleme vorschlagen, die uns zu guten Ergebnissen geführt haben. ” Gerhard aus Düsseldorf