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Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Sie haben MwSt in Ungarn gezahlt und möchten diese jetzt zurückfordern? Sie brauchen dafür nicht nach Ungarn zu reisen! Das FirmaX Experten-Team im Bereich Mwst kann Ihnen bei Ihrer MwSt-Rückerstattung helfen, ganz gleich, ob Ihre Gesellschaft in der EU oder in einem Drittland ansässig ist oder Sie eine Privatperson sind.

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Ausländische Gesellschaften die keine ungarische MwSt-Nummer haben, können die Rückerstattung der in Ungarn bezahlten MwSt beantragen. Laut der am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Mwst Richtlinie 2008/9/EC, müssen Gesellschaften, die in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind, die Rückerstattung der MwSt bei der Steuerbehörde ihres eigenen Landes beantragen und dabei das Rückerstattungsverfahren laut nationalem Recht folgen. Jedoch läuft die Mwst Rückerstattung nicht immer ganz so reibungslos, oftmals aufgrund Untersuchung der Steuerbehörde bezüglich der Natur der Mwst Rückforderung. Zudem kann die Hürde der Sprache sowie die Unkenntnis der ungarischen Mwst Regelung das Verfahren komplizieren. FirmaX kann Sie bei der Mwst Rückerstattung unterstützen. Wir begleiten das gesamte Mwst Rückforderungsverfahren und können Sie vor der ungarischen Steuerbehörde vertreten, damit die Abwicklung reibungslos läuft.

Firmen, die außerhalb der EU ansässig sind, müssen ihren MwSt Rückerstattungsantrag an die ungarische Steuerbehörde zuschicken.

Privatpersonen können nur dann die MwSt-Rückerstattung beantragen, wenn sie die in Ungarn gekauften Produkte in ein nicht-EU Staat mitnehmen. Für die MwSt-Rückerstattung von Privatpersonen ist das ungarische Zollamt zuständig.

FirmaX stellt Ihnen einTeam aus Steuerberatern und Verwaltungspersonal zur Verfügung, das Ihnen umfassende Unterstützung bei bei der MwSt-Rückerstattung leistet. Unserer Mwst-Leistungen sind so gestaltet, dass die Bedürfnisse von Privatpersonen und Unternehmen aller Grössen – von kleinen Gesellschaften mit einer einmaligen Rückforderung bis hin zu grossen Gesellchaften, die ein zentralisiertes System für Mehrfachanträge erfordert – erfüllt werden.

FirmaX Dienstleistungen im Bereich der MwSt-Rückerstattung:

  • Feststellung, ob die MwSt-Rückerstattung möglich ist
  • Prüfung von Rechnungen und Unterlagen, auf die die MwSt-Rückerstattung basiert ist
  • Vorbereitung der Antragsformulare für die MwSt-Rückerstattung
  • Organisieren der Unterzeichnung der Antragsformulare für die MwSt-Rückerstattung
  • Einreichen der Antragsformulare für die Steuerrückerstattung bei der Steuerbehörde
  • Koordination der Steuerrückerstattung mit der Steuerbehörde
  • Steuerberatung bezüglich MwSt-Rückerstattung

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Sollten Sie unsere Steuerberatung in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie uns: das erste Beratungsgespräch – über Telefon, per E-Mail oder sogar persönlich – ist kostenlos!

Unsere Kunden über FirmaX:

“Exzellente Beratung in allen Steuer- und MwSt-Fragen. Bei FirmaX bekommt man rasche Antworten, leicht verständliche Erklärungen und Einsicht in alle Optionen, die einem zur Verfügung stehen. Wir sind sehr zufrieden mit FirmaX und werden auch in der Zukunft auf sie zurückgreifen.” Philipp aus Köln