Notarielle Beglaubigung
Zur Firmengründung in Ungarn ist es nicht erforderlich, dass Sie dafür unbedingt nach Ungarn reisen müssen. Die Unterzeichnung der Gründungsdokumente kann auch in Ihrem Heimatland erfolgen. In diesem Fall aber müssen die Gründungsdokumente notariell beglaubigt und mit Apostille versehen werden.
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Notarielle Beglaubigung in Ihrem Heimatland
Zu diesem Zwecke organisiert FirmaX für Sie einen Termin bei einem Notar Ihres Heimatlandes, der sich in Ihrer Nähe befindet. Wir koordinieren direkt mit dem Notar die Unterzeichnung der Gründungsdokumente der Gesellschaft, um zu gewährleisten, dass diese dem ungarischen Recht entsprechend unterzeichnet werden.
Notarielle Beglaubigung in Ungarn
Auf Anfrage können wir die Vorbereitung von notariell beglaubigten Kopien aller Gründungsdokumente der Gesellschaft und deren Übersetzung sowie von weiteren offiziellen Urkunden und Dokumenten für Sie arrangieren. Wir erstellen und arrangieren auch offizielle und inoffizielle Übersetzung aller Gründungsdokumente und von sonstigen Urkunden.
Haben Sie gewusst?
Bei der Gründung einer Gesellschaft in Ungarn muss die Unterzeichnung der Gründungsdokumente nicht unbedingt vor einem Notar erfolgen. Der Rechtsanwalt, der die Firmengründung abwickelt, ist berechtigt Ihre Unterschrift zu beglaubigen. Diese gesetzliche Befreiung erspart Ihnen Zeit und Geld bei der Firmengründung in Ungarn.
Unsere Kunden über FirmaX:
“Unsere Firmengründung mit FirmaX verlief reibungslos und das Verfahren erwies sich viel einfacher als erwartet. Da wir dafür nicht nach Budapest reisen mussten, sondern alles von zuhause aus arrangieren konnten, sparten wir auch Geld.” Ralf aus Stuttgart