Geschäftskonto in Ungarn – kompletter Leitfaden für Unternehmen

Ein Geschäftskonto gehört zur grundlegenden finanziellen Infrastruktur eines Unternehmens in Ungarn. Es dient nicht nur dem Eingang von Kundenzahlungen, sondern steht unmittelbar mit Steuerzahlungen, Buchhaltung, Gehaltszahlungen, Lieferantenzahlungen, Fremdwährungstransaktionen und der internen Finanzkontrolle des Unternehmens in Verbindung.
Ein Teil der Anforderungen an Firmenkonten ergibt sich unmittelbar aus den ungarischen Rechtsvorschriften. Andere Entscheidungen hängen dagegen vom Geschäftsmodell, von der Eigentümerstruktur, dem Transaktionsvolumen und der internationalen Tätigkeit des Unternehmens ab.
Für eine kleinere Gesellschaft, die ausschließlich auf dem ungarischen Markt tätig ist und ihre Geschäfte in Forint abwickelt, kann eine relativ einfache Bankstruktur ausreichend sein.
Ein international tätiges ungarisches Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern, Kunden in mehreren Ländern und Umsätzen in EUR oder USD benötigt möglicherweise mehrere Konten, verschiedene Währungen und Beziehungen zu mehreren Finanzdienstleistern.
Daher sollte zwischen den gesetzlichen Mindestanforderungen und einer aus wirtschaftlicher Sicht optimalen Kontostruktur unterschieden werden.
Rechtliche Grundlagen des Firmenkontos in Ungarn
Das ungarische Recht verwendet im Zusammenhang mit Unternehmensbankkonten insbesondere den Begriff des Zahlungsverkehrskontos.
Inländische juristische Personen und damit grundsätzlich auch ungarische Kapital- und Personengesellschaften müssen mindestens über ein inländisches Zahlungsverkehrskonto verfügen.
Das erste Konto ist grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach Mitteilung der Steuernummer zu eröffnen.
Für eine ungarische Kft. ist ein Firmenkonto daher nicht lediglich eine freiwillige organisatorische Entscheidung. Es gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs.
Die finanzielle Tätigkeit eines kontopflichtigen Unternehmens soll grundsätzlich über dessen geschäftliche Zahlungsverkehrskonten abgewickelt werden, soweit nicht zulässige Barzahlungen betroffen sind.
Das Firmenkonto im Rahmen einer Unternehmensgründung
Die Eröffnung eines Geschäftskontos steht in engem Zusammenhang mit der Registrierung der Gesellschaft und ihrer steuerlichen Anmeldung.
Eine Firmengründung in Ungarn endet daher nicht mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister. Die Einrichtung einer geeigneten Bankstruktur gehört zu den wesentlichen Schritten vor beziehungsweise zu Beginn der tatsächlichen Geschäftstätigkeit.
Die Bank muss das Unternehmen, seine vertretungsberechtigten Personen sowie die wirtschaftlich Berechtigten identifizieren.
Dabei können unter anderem Registerunterlagen, Gesellschaftsvertrag, Steuernummer, Vertretungsnachweise und Informationen zur Eigentümerstruktur erforderlich sein.
Bei ausländischen Gesellschaftern oder komplexeren Holdingstrukturen kann die Prüfung umfangreicher werden. Zusätzliche Unternehmensunterlagen oder Nachweise zur Herkunft der Mittel und zum geplanten Geschäftsmodell können erforderlich sein.
Wie viele Bankkonten darf ein ungarisches Unternehmen haben?
Die ungarischen Vorschriften verlangen mindestens ein inländisches Zahlungsverkehrskonto. Eine allgemeine gesetzliche Höchstzahl für Firmenkonten besteht jedoch nicht.
Ein ungarisches Unternehmen kann daher mehrere Geschäftskonten unterhalten.
Diese können bei derselben Bank oder bei verschiedenen Finanzinstituten geführt werden. Auch Konten in unterschiedlichen Währungen sind möglich.
Eine international tätige Gesellschaft könnte beispielsweise ein HUF-Konto für ungarische Betriebsausgaben und Steuerzahlungen, ein EUR-Konto für Geschäfte innerhalb Europas sowie ein USD-Konto für internationale Transaktionen nutzen.
Größere Unternehmen können zusätzliche Konten für Lohnzahlungen, einzelne Geschäftsbereiche, Finanzierungsprojekte oder bestimmte Projekte einrichten.
Entscheidend ist nicht die Anzahl der Konten, sondern deren ordnungsgemäße Einbindung in Buchhaltung, Liquiditätssteuerung und internes Kontrollsystem.
Mehrere Banken als Instrument des Risikomanagements
Die Zusammenarbeit mit mehreren Banken kann aus Sicht des betrieblichen Risikomanagements sinnvoll sein.
Wenn die gesamte Liquidität eines Unternehmens bei einer einzigen Bank konzentriert ist, können technische Probleme, eine vorübergehende Compliance-Prüfung oder Einschränkungen einzelner Transaktionen erhebliche Auswirkungen auf den laufenden Betrieb haben.
Eine zweite Bankverbindung kann diese Abhängigkeit reduzieren.
Außerdem unterscheiden sich die Konditionen der Finanzinstitute. Eine Bank kann attraktive Devisenkurse anbieten, während eine andere bei Finanzierung, internationalen Überweisungen oder Cash-Management-Lösungen stärker ist.
Zusätzliche Konten erhöhen allerdings den Verwaltungsaufwand. Sämtliche Kontobewegungen und Kontoauszüge müssen in der Finanzbuchhaltung vollständig berücksichtigt werden.
HUF-, EUR-, USD- und weitere Fremdwährungskonten
Ein ungarisches Unternehmen muss seine Bankkonten nicht ausschließlich in Forint führen.
Neben HUF können Geschäftskonten beispielsweise in EUR, USD, GBP, CHF oder anderen von der jeweiligen Bank angebotenen Währungen geführt werden.
Für international tätige Unternehmen können Fremdwährungskonten erhebliche wirtschaftliche Vorteile bieten.
Erhält beispielsweise ein ungarisches Unternehmen den größten Teil seiner Einnahmen von deutschen und österreichischen Kunden in Euro und bezahlt gleichzeitig Lieferanten in Euro, können die entsprechenden Einnahmen direkt auf einem EUR-Konto eingehen.
Dadurch lassen sich unnötige Währungsumrechnungen reduzieren.
Würde jede EUR-Zahlung zunächst in Forint umgerechnet und für die nächste Zahlung an einen europäischen Lieferanten erneut in Euro gewechselt, könnten Wechselkursspannen und Transaktionskosten die Betriebskosten unnötig erhöhen.
Die Währungsstruktur der Bankkonten sollte deshalb an die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens angepasst werden.
Ausländisches Bankkonto einer ungarischen Gesellschaft
Eine in Ungarn registrierte Gesellschaft kann grundsätzlich auch ein Konto bei einem ausländischen Finanzinstitut führen.
Ein solches Konto hebt jedoch die ungarischen Anforderungen an das inländische Zahlungsverkehrskonto nicht automatisch auf.
Darüber hinaus können bei ausländischen Geschäftskonten Meldepflichten gegenüber der ungarischen Steuerbehörde NAV bestehen.
Unter anderem können Angaben zum ausländischen Finanzinstitut, zur Kontoverbindung sowie zur Eröffnung und Schließung des Kontos relevant sein.
Die Einrichtung eines ausländischen Kontos sollte daher mit der Buchhaltung und Steueradministration des Unternehmens abgestimmt werden.
Wise Business, Revolut Business und andere Fintech-Lösungen
Digitale Finanzdienstleister haben in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.
Wise Business, Revolut Business und ähnliche Dienste können insbesondere für Unternehmen interessant sein, die Zahlungen in mehreren Währungen erhalten oder regelmäßig internationale Überweisungen durchführen.
Aus rechtlicher Sicht ist allerdings nicht allein die Bezeichnung „Business Account“ oder „Geschäftskonto“ entscheidend.
Relevant ist vielmehr, welches Finanzinstitut den Dienst erbringt, wo das Konto geführt wird, welche Kontodaten ausgegeben werden und welche rechtliche Struktur hinter dem Produkt steht.
Unternehmen sollten deshalb zwei unterschiedliche Fragen prüfen: Ist das Konto für die betrieblichen Transaktionen praktisch geeignet, und erfüllt das jeweilige Produkt gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen, die für ein ungarisches Unternehmen gelten? Beides ist nicht zwingend identisch.
Fintech-Lösungen können daher eine effiziente Ergänzung zur klassischen Bankverbindung darstellen, müssen aber im konkreten Fall in die rechtliche und buchhalterische Struktur des Unternehmens eingeordnet werden.
Kontoeröffnung bei ausländischen Gesellschaftern
Eine ausländische Eigentümerstruktur schließt die Eröffnung eines ungarischen Geschäftskontos nicht aus.
Allerdings kann die Prüfung durch die Bank umfangreicher sein.
Banken sind verpflichtet, das Unternehmen, die vertretungsberechtigten Personen und die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und die Eigentums- und Kontrollstruktur nachvollziehen zu können.
Wird eine ungarische Kft. beispielsweise von einer deutschen, spanischen oder anderen ausländischen Gesellschaft gehalten, kann die Bank Unterlagen zur ausländischen Muttergesellschaft anfordern.
Bestehen mehrere Holdingebenen, kann die gesamte Eigentümerkette bis zu den natürlichen Personen hinter der Struktur dokumentiert werden müssen.
Zusätzlich kann die Bank Fragen zur geplanten Tätigkeit, zu erwartenden Umsätzen, den wichtigsten Märkten, Kunden- und Lieferantenländern sowie zur Herkunft der eingesetzten Mittel stellen.
Typische Unterlagen für die Kontoeröffnung
Welche Dokumente benötigt werden, hängt von der jeweiligen Bank und der Struktur des Unternehmens ab.
Regelmäßig werden Unterlagen benötigt, mit denen Existenz, Vertretung und Eigentumsstruktur der Gesellschaft nachgewiesen werden können.
Dazu gehören unter anderem Registerdaten, Gesellschaftsvertrag, steuerliche Angaben, Identifikationsunterlagen der Geschäftsführer oder anderer vertretungsberechtigter Personen sowie Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten.
Bei ausländischen Gesellschaftern können zusätzliche Registerauszüge, Eigentümernachweise, Organigramme oder Übersetzungen erforderlich sein.
Darüber hinaus kann die Bank Informationen zur geplanten Geschäftstätigkeit verlangen, etwa Umsatzprognosen, erwartete Transaktionsvolumina, die wichtigsten Zielländer, verwendete Währungen sowie Angaben zu typischen Kunden und Lieferanten.
Die richtige Bank für das Unternehmen auswählen
Die monatliche Kontoführungsgebühr sollte nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl eines Firmenkontos sein.
Die tatsächlichen Bankkosten hängen vom vollständigen Transaktionsprofil des Unternehmens ab.
Für einen Exporteur können beispielsweise Wechselkurse und internationale Überweisungsgebühren wesentlich wichtiger sein als die monatliche Grundgebühr.
Weitere Kriterien sind die Kosten inländischer Überweisungen, Firmenkarten, Bargelddienstleistungen, Online-Banking, Benutzerrechte und Finanzierungsmöglichkeiten.
Für Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern kann außerdem wichtig sein, wie gut die Bank internationale Eigentümerstrukturen betreut und ob eine professionelle Kommunikation in Englisch oder anderen Sprachen möglich ist.
Firmenkonto und Buchhaltung
Alle betrieblich genutzten Konten müssen ordnungsgemäß in der Buchführung des Unternehmens berücksichtigt werden.
Die Buchhaltung in Ungarn ist deshalb eng mit der Bankstruktur eines Unternehmens verbunden. Der Buchhaltung müssen die erforderlichen Informationen zu sämtlichen relevanten Konten und den darüber abgewickelten Geschäftsvorfällen zur Verfügung stehen.
Dies wird insbesondere dann wichtig, wenn verschiedene Banken, Fremdwährungskonten oder ausländische Finanzdienstleister parallel genutzt werden.
Zu erfassen sind unter anderem Kundenzahlungen, Lieferantenzahlungen, Bankgebühren, Devisenkonvertierungen, Gesellschaftertransaktionen und Finanzierungsvorgänge.
Bei Fremdwährungskonten kommen Wechselkurse und entsprechende Kursdifferenzen als weitere buchhalterische Themen hinzu.
Bankkonten und die ungarische Steuerbehörde NAV
Die Bankkonten ungarischer Unternehmen stehen auch in Verbindung mit dem Steuerverwaltungssystem.
Inländische Zahlungsdienstleister unterliegen gesetzlichen Informations- und Meldepflichten. Gleichzeitig spielt das inländische Zahlungsverkehrskonto eine wichtige Rolle bei der Erfüllung steuerlicher Zahlungsverpflichtungen.
Die Kontostruktur sollte deshalb nicht isoliert als Bankthema betrachtet werden. Steuerliche, buchhalterische und Compliance-Aspekte gehören ebenfalls in die Planung.
Geschäftskonto als Bestandteil des internen Kontrollsystems
Eine professionelle Bankstruktur kann auch die interne Kontrolle eines Unternehmens unterstützen.
Bei wachsenden Unternehmen sollte beispielsweise geprüft werden, ob Erstellung, Kontrolle und Freigabe von Zahlungen voneinander getrennt werden können.
Viele Corporate-Banking-Systeme ermöglichen unterschiedliche Benutzerrechte, Transaktionslimits oder eine Freigabe nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Dadurch können sowohl Fehler als auch unberechtigte Zahlungen reduziert werden.
Die Bankprozesse sollten mit der Organisation wachsen. Ein System, das für einen alleinigen Geschäftsführer ausreichend ist, kann bei mehreren Führungskräften, verschiedenen Abteilungen und internationalem Geschäft schnell unzureichend werden.
Welche Kontostruktur ist optimal?
Eine universell richtige Antwort gibt es nicht.
Für eine kleinere Gesellschaft, die ausschließlich in Ungarn tätig ist und ihre Rechnungen in HUF stellt, kann ein einzelnes gut ausgewähltes Forint-Geschäftskonto ausreichend sein.
Ein exportorientiertes oder ausländisch kontrolliertes Unternehmen kann dagegen von zusätzlichen EUR- und USD-Konten, einer zweiten Bankverbindung oder ausgewählten Fintech-Diensten profitieren.
Ziel ist nicht, möglichst viele Konten zu eröffnen. Eine professionelle Bankstruktur sollte drei zentrale Anforderungen miteinander verbinden: rechtliche Compliance, kosteneffizienten Zahlungsverkehr und wirksame Finanzkontrolle.
Fazit
Das Firmenkonto ist ein grundlegender Bestandteil des Betriebs einer Gesellschaft in Ungarn.
Ungarische Gesellschaften müssen grundsätzlich mindestens ein inländisches Zahlungsverkehrskonto unterhalten. Darüber hinaus können je nach Geschäftsmodell weitere Konten bei verschiedenen Banken und in unterschiedlichen Währungen genutzt werden.
Bei ausländischen Gesellschaftern und internationaler Tätigkeit gewinnen Bankauswahl, KYC- und AML-Prüfung, Dokumentation der wirtschaftlich Berechtigten, Fremdwährungsmanagement und Buchhaltung zusätzlich an Bedeutung.
FirmaX Hungary unterstützt ungarische und internationale Unternehmer bei der Unternehmensgründung, der Vorbereitung der Eröffnung eines Firmenkontos, erforderlichen Registrierungen sowie bei laufender Buchhaltung, Steuerberatung und Unternehmensadministration in Ungarn.